Gemeinnützige Zwecke

Der Vorwärts e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO).

Unsere Arbeit dient insbesondere:

• der Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO),
• der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO),
• der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO).

Unterstützen Sie unsere Arbeit

Als anerkannter gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, unsere Projekte nachhaltig umzusetzen und unsere Ziele langfristig zu sichern.